Prävention sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Seit Anfang 2026 hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) durch das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ den Auftrag, die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf Bundesebene zu stärken und auszubauen (§ 3 Antimissbrauchsbeauftragtengesetz).
Die Arbeitsschwerpunkte sind:
- Entwicklung bundeseinheitlicher Angebote, Materialien und Medien
- Unterstützung bei der Schutzkonzeptentwicklung
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Forschungs-Praxis-Transfer
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Prävention sexualisierter Gewalt wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch unterschiedliche Akteurinnen und Akteure wahrgenommen. Prävention informiert, motiviert und befähigt sowohl Individuen als auch Institutionen, sich mit sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und deren Mechanismen und Auswirkungen zu verstehen. Sie unterstützt förderliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die sexualisierter Gewalt entgegenwirken. Prävention setzt auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Entsprechende Maßnahmen sollten fachlich geplant, evidenzbasiert und qualitätsgesichert sein.
Die Ziele der Aktivitäten sind:
- Schutz: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung wird durch Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung weiter verbessert.
- Sektorenübergreifende Zusammenarbeit: Für einen breiten gesellschaftlichen Diskurs arbeiten alle Handelnden im Feld sektorenübergreifend zusammen, vernetzen sich und stimmen Präventionsprogramme miteinander ab. Das BIÖG fördert Koordinierung und Verstärkung auf Bundesebene.
- Unterstützung von Institutionen: Organisationen im Kinder- und Jugendbereich sind angehalten, Konzepte und Präventionsmaßnahmen zu implementieren, diese dauerhaft umzusetzen und strukturell zu verankern. Das BIÖG entwickelt zu diesem Zweck evidenzbasierte Qualifizierungsangebote und stellt Materialien, Instrumente und Kriterien zur Verfügung.
- Erwachsene tragen Verantwortung: Pädagogische Fachkräfte sind im Themenfeld sensibilisiert und qualifiziert. Sie verfügen über eine reflektierte präventive Haltung und übernehmen Verantwortung, den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
- Enttabuisierung: Erwachsene, Kinder und Jugendliche setzen sich mit sexualisierter Gewalt auseinander, sind sprach- und handlungsfähig und in der Lage, eine klare Haltung einzunehmen.
Verfügbares Material der bundesweiten Initiative „Trau dich!“?
Die Materialien der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs "Trau dich!" (Projektlaufzeit 2012-2025) können weiterhin bestellt werden. Auch Material für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Praxisordner "Wissen und Haltung" sowie "Trau dich!"-Armbänder) kann weiter bezogen werden.
„Trau dich!“ wird in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt in Landesträgerschaft fortgeführt.

Internetangebote
www.fortbildungsnetz-sg.de
Die Datenbank für Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend unter www.fortbildungsnetz-sg.de wird vom BIÖG gefördert. Die Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V., listet Fortbildungsangebote und bietet die Möglichkeit, eigene Angebote kostenlos einzustellen.
www.hilfe-portal-missbrauch.de
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ermöglicht die Suche in einer Datenbank nach passenden Hilfeangeboten wie Beratungsstellen, Notdiensten, therapeutischen und rechtlichen Angeboten.
www.nummergegenkummer.de
Das BIÖG kooperiert mit dem Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer. Angeboten wird eine niedrigschwellige anonyme Beratung am Elterntelefon und am Kinder- und Jugendtelefon sowie eine E-Mail-Beratung für Kinder und Jugendliche.
Suche