Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) sieht eine Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) vor. Die Geschäftsstelle unterstützt gemäß § 20e Abs. 1 Satz 10 SGB V die Mitglieder der NPK bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ist beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit angesiedelt. Die Aufgaben der NPK sind die Entwicklung und Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie.
Die Geschäftsstelle der NPK ist über ein Kontaktformular erreichbar.
Weitere Informationen auf der Internetseite der NPK.
Suche