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Vereinbarte Debatte zur Widerspruchslösung: Organspende verstehen

Kompaktes Hintergrundwissen für Redaktionen: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet die wichtigsten Fragen

Köln, 22. Juni. Im Bundestag wird aktuell über die mögliche Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet in einem FAQ die wichtigsten Fragen zur Organspende zu medizinischen Fakten, Abläufen, Voraussetzungen und Altersregelungen. 

Ein Anlass für die Diskussion ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen: Aktuell stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Demgegenüber gab es im Jahr 2025 bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender. Im europäischen Ländervergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich.

Dabei ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch: Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 sind 75 Prozent der Befragten bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende hatten jedoch nur 62 Prozent getroffen, dokumentiert hatten sie 45 Prozent. Fehlt jedoch eine dokumentierte Entscheidung, müssen die Angehörigen im Ernstfall eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person treffen. 

In Deutschland gilt seit 1997 die Entscheidungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat – zum Beispiel im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder mündlich gegenüber Angehörigen. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Bei der Entscheidungslösung gibt es zudem einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung, damit Bürgerinnen und Bürger über ihre Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen informiert werden. Diesen Auftrag erfüllt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Organspende sind in Europa unterschiedlich geregelt. Im Fall eines Todes gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download. Sobald er ausgefüllt und unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.

In anderen europäischen Ländern gelten andere gesetzliche Vorschriften: Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn. Dort ist eine Organentnahme grundsätzlich möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im Organspendeausweis: 

Das Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.

Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter: 
www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen 

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. 0221 8992-332
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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