Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Praktikum FAQ

Als Bundesbehörde agieren wir nach der „Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten“. Gemäß dieser Richtlinie unterstützen wir alle Formen des Praktikums, welche zur Berufsorientierung dienen oder durch eine Berufs- oder Hochschulausbildung vorgeschrieben sind. Sie sind also im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit willkommen, wenn Sie ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihrer Berufs- oder Hochschulausbildung oder wenn Sie ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung absolvieren möchten, so lange nicht vorher bereits ein Praktikum bei einer Bundesbehörde durchgeführt wurde. Wir freuen uns ebenfalls auf Sie, wenn Sie begleitend zu Ihrer Berufsbildung oder dem Studium ein Praktikum ablegen möchten und dies nicht in der einschlägigen Verordnung vorgesehen ist.

Das Praktikum sollte im Idealfall einen Mindestzeitraum von vier Wochen haben, damit Sie auch im Rahmen eines Schnupperpraktikums oder Betriebspraktikums einen guten Einblick in den Arbeitsalltag bekommen können. Ein freiwilliges Praktikum sollte demnach zwischen vier Wochen und maximal drei Monaten lang sein. Drei Monate als Höchstgrenze dürfen lediglich überschritten werden, wenn die einschlägigen Verordnungen (Studium oder Schule) eine Praxisphase von höchstens sechs Monaten vorsehen (verpflichtendes Praktikum).

Da es sich bei einem Praktikum vor allem um eine unterstützende Maßnahme zur Berufsorientierung handelt, liegt im Sinne der Richtlinie des Bundes kein Praktikum vor, wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums (Bachelor oder Master) ein Praktikum im einschlägigen Berufsfeld absolvieren möchten. Sollten Sie sich als Absolvent in Richtung einer neuen oder weiteren Berufswahl orientieren, können Sie ein freiwilliges Praktikum im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit anschließen.

Geben Sie uns die Chance, dass wir alles für Sie vorbereiten können und lassen Sie der Verwaltung Ihre Anmeldung zum Praktikum aus diesem Grunde bitte mindestens vier, besser aber sechs Wochen vor Beginn zukommen.

Die Ansprechpersonen für aktuelle Praktikumsstellen finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung.

Für Pflichtpraktika in der Verwaltungsabteilung des BIÖG können Sie das Kontaktformular nutzen.

Hinweise zu den benötigten Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung für aktuelle Praktikumsstellen. Für die Anmeldung zu Pflichtpraktika in der Verwaltungsabteilung des BIÖG können Sie das Kontaktformular nutzen.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden bei einem Praktikum in Vollzeit. Es ist jedoch möglich, ein Praktikum mit reduzierter Stundenanzahl zu vereinbaren.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren. Sollte es sich jedoch um ein Pflichtpraktikum handeln, welches Sie gemäß Vorgabe der Ausbildungsordnung oder der (hoch-)schulrechtlichen Bestimmungen absolvieren, haben Sie in der Regel eine Vorgabe einer gewissen Stundenanzahl, die Sie ablegen müssen. Die geforderte Stundenzahl bleibt von einem Teilzeitpraktikum unberührt, der Zeitraum Ihres Praktikums würde sich entsprechend verlängern, darf jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus ausgedehnt werden.

Die fachliche Betreuung wird durch den jeweiligen Fachbereich übernommen, in dem Sie eingesetzt sind. Darüber hinaus ist die Verwaltungsabteilung des BIÖG für alle weiteren Aspekte zuständig.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close