Webanalyse / Datenerfassung

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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Prävention sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Im Juli 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Anfang 2026 die Aufgabe übertragen, die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf Bundesebene zu stärken und auszubauen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  1. Entwicklung bundeseinheitlicher Angebote, Materialien und Medien
  2. Unterstützung bei der Schutzkonzeptentwicklung
  3. Qualitätsentwicklung und -sicherung
  4. Forschungs-Praxis-Transfer
  5. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Prävention sexualisierter Gewalt wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch unterschiedliche Akteurinnen, Akteure und Sektoren wahrgenommen. Prävention informiert, motiviert und befähigt sowohl Individuen als auch Institutionen, sich mit sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und deren Mechanismen und Auswirkungen zu verstehen. Sie unterstützt förderliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Settings, die sexualisierter Gewalt entgegenwirken. Prävention setzt auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Entsprechende Maßnahmen sind fachlich geplant, sie sind evidenzbasiert und qualitätsgesichert.

Prävention ist wirksam, wenn sie adressaten- und zielgruppengerecht, gendersensibel und betroffenengerecht ist. Zudem muss sie alle Menschen aktiv beteiligen – unabhängig von sozialer Lage, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Sprache, Herkunft und Beeinträchtigung. Aufklärung und Prävention schafft Zugänge zu Hilfe und Beratung. Prävention befähigt statt zu bevormunden, ermöglicht Sprechen und Handeln sowie eine klare und eindeutige Positionierung.

Wir arbeiten daran

Der gesetzliche Auftrag ist Grundlage für die Maßnahmenplanung der nächsten Jahre. Nach und nach werden wir unsere Präventionsmaßnahmen an dieser Stelle vorstellen.

Wir sind fokussiert und haben Ziele:

  • Schutz: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung wird durch Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung weiter verbessert.
  • Sektorenübergreifende Zusammenarbeit: Für einen breiten gesellschaftlichen Diskurs arbeiten alle Handelnden im Feld sektorenübergreifend zusammen, vernetzen sich und stimmen Präventionsprogramme miteinander ab. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit befördert Koordinierung und Verstärkung auf Bundesebene.
  • Kompetente Orte für Kinder: Institutionen werden befähigt und unterstützt, Konzepte und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, diese dauerhaft umzusetzen und strukturell zu verankern. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt zu diesem Zweck evidenzbasierte Qualifizierungsangebote, Materialien, Instrumente und Kriterien zur Verfügung.
  • Erwachsene tragen Verantwortung: Pädagogische Fachkräfte sind im Themenfeld sensibilisiert, ausreichend qualifiziert, verfügen über eine reflektierte präventive Haltung und übernehmen Verantwortung, den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
  • Enttabuisierung: Erwachsene, Kinder und Jugendliche setzen sich mit sexualisierter Gewalt auseinander, sind sprach- und handlungsfähig und in der Lage, eine klare Haltung einzunehmen.

Was bleibt von der bundesweiten Initiative „Trau dich!“?

Die bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs „Trau dich!“ (Projektlaufzeit 2012-2025) ist beendet. Die Materialien können jedoch weiterhin hier bestellt werden:
https://shop.bioeg.de/catalogsearch/result/?q=Trau+dich%21

Den Praxisordner "Wissen und Haltung" für erfahrene Fortbildnerinnen und Fortbildner können Sie herunterladen und bestellen unter:
https://multiplikatoren.trau-dich.de/material/bestellung-praxisordner/

Die „Trau dich!“ Armbänder können Sie bestellen unter:
https://multiplikatoren.trau-dich.de/material/bestellung-armbaender/


„Trau dich!“ wird in einigen Bundesländern in Landesträgerschaft fortgeführt. Im Folgenden finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen:

Informationen zu Fortbildungen und Hilfsangeboten für Betroffene

Arbeiten Sie mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen? Suchen Sie eine Fortbildung zu sexualisierter Gewalt? Oder bieten Sie qualifizierte Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend an? Auf unserer Webseite Fortbildungsnetz.sG finden Sie Fortbildungsangebote und kompetente Anbieterinnen und Anbieter in Ihrer Nähe:
https://www.fortbildungsnetz-sg.de/

Sind Sie von sexualisierter Gewalt betroffen? Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) können Sie in einer Datenbank nach passenden Hilfeangeboten wie Beratungsstellen, Notdiensten, therapeutischen und rechtlichen Angeboten suchen: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kooperiert mit dem Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer. Die Nummer gegen Kummer bietet eine niedrigschwellige anonyme Beratung am Elterntelefon und am Kinder- und Jugendtelefon sowie eine E-Mail-Beratung für Kinder und Jugendliche an:
https://www.nummergegenkummer.de/.
 

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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