Webanalyse / Datenerfassung

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Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gehören z.B. das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Bundesbehörden wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das Robert Koch-Institut (RKI) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)  zum ÖGD. Auf Länderebene sind dies die Ländergesundheitsministerien und Landesämter bzw. Landesinstitute für Gesundheit. Auf kommunaler Ebene sind die Gesundheitsämter zuständig.

Die Aufgaben der derzeit 377 Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz/Prävention und Gesundheitsförderung sind sehr vielfältig. Sie umfassen unter anderem:

  • Infektionsschutz (z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement, Anordnung von Hygienemaßnahmen)
  • Hygiene (z. B. Trinkwasser- oder Krankenhaushygiene)
  • Umweltmedizin (z. B. Altlasten)
  • Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen
  • Impfangebote
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. zur Kindergesundheit, Suchtberatung, Behindertenberatung, psychische Gesundheit, HIV/Aids, Auslandsreiseimpfungen)
  • Durchführung bzw. Koordination von Projekten und Aktionen auf lokaler Ebene (z. B. Schulprojekte, Gesundheitstage)
  • Netzwerkarbeit in größeren Zusammenhängen (z. B. Netzwerke der Suchtprävention oder psychischen Gesundheit, Gesundheitskonferenzen)
  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz (Beobachtung und Bewertung der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit, Beratung der Bevölkerung und anderer Behörden einschließlich Mitwirkung an gesundheitsrelevanten Vorhaben und Planverfahren anderer Fachbereiche)

Einrichtung einer ÖGD-Projektgruppe beim BIÖG

Um die aktuellen Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie aufzugreifen, vereinbarten Bund und Länder im Jahre 2020 einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ mit dem Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung.

Im Rahmen der Paktumsetzung wurde auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute: BIÖG) eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, um den ÖGD in den Bereichen Kampagnen, Kommunikation, Fortbildung, Qualitätsentwicklung sowie Netzwerkbildung und Strukturstärkung zu unterstützen. Das BIÖG veranstaltet regelmäßig digitale Town Halls für Mitarbeitende in den Gesundheitsämtern. Die Inhalte werden vorrangig nach den Bedarfen der Gesundheitsämter und nach Themensetzungen des BIOEG ausgewählt und in Kooperation mit dem RKI und weiteren Fachakteuren umgesetzt.

Weitere Informationen des BMG zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsdienst-oegd.html

und zum Pakt ÖGD:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd.html

 

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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