Organspende kennt kein Alter
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit klärt im Vorfeld der Bundestagsdebatte zur Organspende mit neuer Broschüre und Plakat zu weit verbreiteten Irrtümern auf
Köln, 22. September 2026. Noch immer glauben viele Menschen, dass sie in höherem Alter oder bei Vorerkrankungen keine Organe mehr spenden können: So gehen laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rund die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise von einer oberen Altersgrenze für eine Organspende aus. Jeder fünfte Befragte zwischen 56 und 75 Jahren gibt sogar an, aus diesem Grund bisher keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen zu haben. Das Thema Organspende wird am Donnerstag (24. September) im Bundestag debattiert – dort geht es um die Einführung einer Widerspruchslösung.
Entscheidend für eine Organspende ist der Zustand der Organe einer verstorbenen Person. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter. 2025 war die älteste Person, die ein Organ gespendet hat, 91 Jahre alt. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten auch die Organe älterer Spenderinnen und Spender. Nur bestimmte Erkrankungen, wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen, schließen eine Organspende aus.
Mit der neuen Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“ und dem dazugehörigen Plakat bietet das Bundesinstitut speziell für Ältere einen niederschwelligen Zugang zum Thema an. Die Broschüre informiert zur Organ- und Gewebespende, greift verbreitete Irrtümer auf und zeigt, wie die persönliche Entscheidung dokumentiert werden kann. Liegt keine Entscheidung vor, müssen im Akutfall die Angehörigen entscheiden.
Die Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“, Artikelnummer 60285174, kann kostenfrei im BIÖG-Shop bestellt werden und steht als PDF-Datei zum Download bereit unter: https://shop.bioeg.de/organ-und-gewebespende-ihre-entscheidung-kennt-kein-alter/
Das Plakat „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“, Artikelnummer 60285173, kann kostenfrei im BIÖG-Shop bestellt werden und steht als PDF-Datei zum Download bereit unter: https://shop.bioeg.de/plakat-zur-organ-und-gewebespende-ihre-entscheidung-kennt-kein-alter/
Repräsentativbefragung BIÖG zu Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024: www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/organ_und_gewebespende_2024_ergebnisbericht.pdf
Kostenfreie Organspendeausweise im Scheckkartenformat gibt es hier: https://shop.bioeg.de/organspendeausweis-als-plastikkarte/
Die Entscheidung kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ bietet Textbausteine, wie die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eindeutig formuliert werden kann und worauf hierbei zu achten ist.
https://shop.bioeg.de/organspende-in-der-patientenverfuegung-60284011/
Eine weitere Möglichkeit ist der Eintrag im digitalen Organspende-Register (OGR). Das OGR ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert werden. Die Erklärung kann über www.organspende-register.de abgegeben werden.
Antworten auf die häufigsten Fragen sowie einen Erklärfilm zum OGR gibt es unter www.organspende-info.de/organspende-register/.
Ergänzt wird dies durch den Flyer „Das Organspende-Register – Anleitung zum digitalen Eintrag“: https://shop.bioeg.de/das-organspende-register-anleitung-zum-digitalen-eintrag/
Für ein persönliches Gespräch steht das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400 zur Verfügung.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende:
www.organspende-info.de
Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de
Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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