Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

So fördern Eltern einen gesunden Umgang mit dem Handy

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gibt Tipps für einen ausgewogenen Medienkonsum bei Kindern

Köln, 12. September 2025. Pünktlich zum Beginn des Schuljahres rückt die Diskussion um ein Handyverbot an Schulen wieder in den Fokus: Einige Bundesländer haben klare Regelungen getroffen, andere überlassen es den Schulen selbst, wie sie mit der Handynutzung auf dem Schulgelände umgehen. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit setzt mit seiner Präventionskampagne Ins Netz gehen vor allem auf Aufklärung. Im Zentrum stehen die Fragen: Wie erkenne ich eine problematische Mediennutzung bei meinem Kind – und was kann ich dagegen tun?

Anzeichen für eine exzessive Nutzung
Eine zeitweise intensive Beschäftigung mit dem Smartphone führt nicht immer zwingend in eine Abhängigkeit – die Übergänge sind allerdings fließend. Hinweise auf eine beginnende Sucht können sein:

  • das ständige Prüfen von Nachrichten ohne Anlass,
  • das Kind reagiert gereizt, wenn es keinen Zugang zum Handy hat,
  • dauerhafte gedankliche Beschäftigung mit den Lieblingsspielen auf dem Handy oder sozialen Netzwerken,
  • erfolglose Versuche, die Mediennutzung zu reduzieren,
  • Vernachlässigung der (außer-)schulischen Verpflichtungen und sozialen Kontakte,
  • körperliche Begleiterscheinungen wie Kopf- und Rückenschmerzen oder Schlafmangel,
  • Verheimlichung oder Verharmlosung des Nutzungsverhaltens und Folgeprobleme.

Wie können Eltern vorbeugen?
Eltern haben es in der Hand, den Umgang mit dem Smartphone von Anfang an zu begleiten:

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
www.ins-netz-gehen.de
www.kindergesundheit-info.de/themen/medien/
Themendossier „Tipps für einen gesunden Umgang mit digitalen Medien“: www.bioeg.de/presse/themendossiers/

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close