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Organspendeausweis in der EU: Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet Dokumente in 29 Sprachen an

Köln, 30. Juni 2025. Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:

  • Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
  • (Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine Organspende erfolgt ebenfalls ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.
  • Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden.

Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/
Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.

Informationen zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter:
www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen 

Weitere Informationen gibt es unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende 

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. 0221 8992-332
E-Mail pressestelle(at)bioeg.de
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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