Gerne senden wir Ihnen die Presseinformation des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema:
Köln, 30. Juni 2025. Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.
Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:
Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden.
Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/
Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.
Informationen zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter:
www.organspende-info.de
Gesetzliche Regelungen in Europa:
www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen
Weitere Informationen gibt es unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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